FAQ Grundsätze / Haushalt / Finanzordnung
Hier findet ihr FAQs zu grundsätzlichen Themen, dem Haushalt und der Finanzordnung.
1. Was ist die Verfasste Studierendenschaft?
Die Verfasste Studierendenschaft der Universität Konstanz (VS) ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie besteht aus allen immatrikulierten Studierenden einer Hochschule. Die Einrichtung wurde durch eine Änderung des Landeshochschulgesetzes am 14.7.2012 in Baden-Württemberg ermöglicht (§65 LHG).
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein durch staatlichen Hoheitsakt geschaffener, rechtsfähiger, mitgliedschaftlich verfasster Personenverband des öffentlichen Rechts, der als Bestandteil der staatlichen Exekutive öffentliche Aufgaben wahrnimmt und unter staatlicher Aufsicht steht.
Die VS hat das Recht und die Pflicht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze und Beitragshoheit (sie legt also einen eigenen Pflichtbeitrag fest, um ihre Aufgaben zu erfüllen).
2. Was sind die Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft und für was darf Geld ausgegeben werden?
Die Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft und damit eben auch aller Referate, Fachschaften und Arbeitskreise etc. sind klar festgelegt im § 65 Abs. 2 LHG:
„Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Sie hat unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule und des Studentenwerks die folgenden Aufgaben:
1. die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden.
2. die Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschule nach den §§ 2 bis 7,
3. die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
4. die Förderung der Gleichstellung und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft,
5. die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden,
6. die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen.“
Diese sechs Punkte sind sehr wichtig, denn alle anfallenden Ausgaben innerhalb der Studierendenvertretung müssen mindestens eine der obigen Aufgaben zugeordnet werden können. Ist das nicht möglich, darf die Ausgabe nicht getätigt werden!
Darüber hinaus: Für die Haushalts- Wirtschaftsführung sind die für das Land Baden-Württemberg geltenden Vorschriften, insbesondere die §§ 1 bis 87 und §§ 105 bis 111 LHO (Landeshaushaltsordnung), entsprechend anzuwenden.
3. Was sind die wichtigsten Grundsätze, die für Zahlungen in der Studierendenschaft zu beachten sind?
1. Jede Zahlung muss zwingend mindestens eine unserer Aufgaben nach § 65 Abs. 2 LHG erfüllen – siehe Frage 2.
2. Für jede Zahlung ganz gleich wie klein oder hoch ist eine Zahlungsanweisung erforderlich, egal ob Ein- oder Auszahlung.
3. Jede Zahlung muss belegt sein (Originalrechnungen und Quittungen sind erforderlich).
4. Es muss für die Zahlung ein Protokoll-Beschluss eines unsere Gremien vorliegen (AStA, Fachschaftssitzung, Arbeitskreissitzung, Doktorandenkonvente, StuPa oder FSK) und dieser muss beigefügt sein. Hier gibt es Ausnahmen, die in unserer Finanzordnung bei den jeweiligen Gremien aufgeführt werden.
5. Die Zahlung muss der Studierendenschaft der Uni Konstanz zugutekommen, sprich das Geld wird ausgegeben, um den Studis an der Universität, einer Fachschaft oder einer anderen studentischen Gruppe etwas zu ermöglichen oder etwas zu fördern. Die Förderungen von Einzelpersonen oder sehr wenigen Personen ist in der Regel nicht möglich. Die Förderquote pro Kopf muss angemessen zum Geldbetrag sein. Das ist manchmal etwas kniffelig, deshalb haltet hier unbedingt mit dem Finanzreferat oder dem Haushaltsbeauftragten Rücksprache, bevor ihr das Geld ausgebt.
6. Die Regelungen der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind zu befolgen, die wichtigsten in dem Zusammenhang, die ihr auf jeden Fall im Auge behalten müsst sind:
§ 6 LHO: Notwendigkeit der Ausgaben: es muss erklärt werden WARUM/ZU WELCHEM ZWECK das Geld ausgeben wird
§ 7 LHO: Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit: die Ausgaben müssen wirtschaftlich und sparsam durchgeführt werden. Bei größeren Ausgaben (5.000 – 9.999 EUR) müssen deshalb mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Außerdem müsst ihr vorab dem Haushaltsbeauftragten Bescheid geben und mit einbeziehen. Ab 10.000 EUR ist eine Ausschreibung erforderlich, dazu wendet ihr euch bitte an das Finanzteam/Haushaltsbeauftragten.
4. Der Haushalt der Verfassten Studierendenschaft
Der Haushalt verteilt das zur Verfügung stehende Geld auf die verschiedene Haushaltsstellen in den zentralen Gremien, Fachschaften, Arbeitskreisen, Konventen usw. auf. Die Mittel können dann per Zahlungsanweisungen daraus entnommen werden. Der Haushalt wird in der Regel einmal im Jahr vom Studierendenparlament beschlossen, von der Universität geprüft und dann hochschulöffentlich bekannt gemacht.
Hier findet ihr die letzten Haushalte und die dazugehörigen Haushaltsbeschlüsse.
5. Finanzordnung der Verfassten Studierendenschaft
Die Finanzordnung der VS überträgt viele Regeln aus dem LHG und der LHO in unser Studi-Finanz-Umfeld. Sie ist dementsprechend wichtig für alle Finanzer*innen.
In der Regel reicht es für eure Arbeit also aus, wenn ihr euch an der FinO orientiert. Es ist daher auf jeden Fall ratsam, sich die als Verantwortliche*r mal anzuschauen.
Hier findet ihr unsere Finanzordnung zum Download.