Informationen zu Projektförderungen (zum Beispiel Initiativen & Hochschulgruppen)
1. Projektförderung des AStA
Der AstA fördert Projekte von Hochschulgruppen und einzelnen Studierenden der Uni Konstanz. Ausgenommen sind Referate des AStA der Uni Konstanz. Studierendengruppierungen mit verfassungsfeindlichen Einstellungen werden nicht unterstützt. Projekte im Kompetenzbereich der Fachschaftskonferenz (FSK) sollen aus dem Projektfördertopf der FSK gefördert werden (vgl. § 21 Organisationssatzung). Dies Betrifft Projekte, die Bezug zu Lehre, Forschung oder den Fachschaften haben.
Was wird gefördert?
Im AStA sollen insbesondere Projekte mit gesellschaftspolitischem, sozial-ökologischem, künstlerischem oder kulturellem Hintergrund gefördert werden. Es muss ein Bezug zu den Studierenden der Uni Konstanz bestehen. Förderfähig sind nur Projekte, mit denen ein in § 65 Abs. 2 Nr. 1-6 Landeshochschulgesetz (LHG) genannter Zweck verfolgt wird. Richtwert der Maximalfördersumme pro Projekt ist 5% des Projektfördertopfes pro Semester. Dieser kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.
Wie reiche ich einen Projektförderantrag ein?
Anträge müssen schriftlich begründet mind. 5 Tage vor der Sitzung des AStA eingereicht werden. Persönlich in der entsprechenden Sitzung vorbeizukommen, wird dringend empfohlen, um Rückfragen zu beantworten.
Anträge sind zu stellen, bevor die entsprechenden Beträge ausgegeben worden sind. In Ausnahmen kann hiervon abgewichen werden. Eine Kostenaufstellung soll beigefügt werden.
Im Antrag ebenfalls aufzuführen sind evtl. Einnahmen der Antragsstellenden, Förderungen aus anderen Quellen sind offenzulegen. Wird nachträglich bekannt, dass diese nicht offengelegt wurden, so wird die beschlossene Fördersumme einbehalten bzw. zurückgefordert.
Spätestens drei Monate nach Beschluss, muss die Zahlungsanweisung mit Belegen und Protokoll der Sitzung beim Haushaltsbeauftragten oder den Finanzer*innen der Studierendenvertretung eingehen. Ist dies nicht der Fall so fließt der Betrag zurück in den Fördertopf des AStA.
Die Auszahlung muss im gleichen Haushaltsjahr des Beschlusses beantragt werden, es sei denn, der Beschluss wurde weniger als einen Monat vor Ende des Haushaltsjahres gefasst.
Werden Projekte vom AStA gefördert, so ist das Logo der Studierendenvertretung, gekennzeichnet durch den Beisatz „gefördert durch ...“ auf Flyern, Plakaten, Social Media Posts und ähnlichem anzubringen. Bei Bewerbung über soziale Medien soll Studierendenvertretung markiert werden.
Ein Projektbericht während oder nach dem Projekt wird erwartet, gerne auch persönlich im Studierendenparlament oder im AStA.
2. Projektförderungen durch die Fachschaftenkonferenz (FSK)
Alle Studierenden der Universität Konstanz können Anträge an den Projektfördertopf der Fachschaftenkonferenz stellen. Ausgenommen sind Referate des AStA der Uni Konstanz. Studierendengruppierungen mit verfassungsfeindlichen Einstellungen werden nicht unterstützt. Es sollen Projekte aus dem Kompetenzbereich der Fachschaftenkonferenz gefördert werden (vgl. § 27 Organisationssatzung). Dies Betrifft Projekte mit Bezug zu Lehre, Forschung oder den Fachschaften. Projekte ohne diesen Bezug, sowie solche mit gesellschaftspolitischem, sozial-ökologischem, künstlerischem oder kulturellem Hintergrund fallen in den Kompetenzbereich des AStA.
Was wird gefördert?
In der FSK sollen insbesondere Projekte mit Bezug zu Lehre, Forschung und Fachschaften gefördert werden. Die geförderten Projekte müssen Studierenden von mindestens zwei Studienfachschaften der Universität Konstanz unmittelbar zugutekommen. Der Ausführungsort der Projekte soll bei Möglichkeit an der Universität liegen (vgl. § 14 (2) Geschäftsordnung der FSK). Förderfähig sind nur Projekte, mit denen ein in § 65 Abs. 2 Nr. 1-6 Landeshochschulgesetz (LHG) genannter Zweck verfolgt wird. Richtwert der Maximalfördersumme pro Projekt ist 10% des Projektfördertopfes pro Semester. Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder kann im begründeten Fall davon abgewichen werden (vgl. § 14 (3) der Geschäftsordnung der FSK).
Wie reiche ich einen Projektförderantrag ein?
Anträge müssen schriftlich begründet mind. 5 Tage vor der Sitzung der FSK eingereicht werden. Persönlich in der entsprechenden Sitzung vorbeizukommen, wird dringend empfohlen, um Rückfragen zu beantworten.
Anträge sind zu stellen, bevor die entsprechenden Beträge ausgegeben worden sind. In Ausnahmen kann hiervon abgewichen werden. Eine Kostenaufstellung soll den Anträgen beigefügt werden.
Im Antrag ebenfalls aufzuführen sind evtl. Einnahmen der Antragsstellenden, Förderungen aus anderen Quellen sind offenzulegen. Wird nachträglich bekannt, dass diese nicht offengelegt wurden, so wird die beschlossene Fördersumme einbehalten bzw. zurückgefordert.
Spätestens drei Monate nach Beschluss, muss die Zahlungsanweisung mit Belegen und Protokoll der Sitzung beim Haushaltsbeauftragten oder den Finanzer*innen der Studierendenvertretung eingehen. Ist dies nicht der Fall so fließt der Betrag zurück in den Projektfördertopf der FSK.
Auszahlung muss im gleichen Haushaltsjahr des Beschlusses beantragt werden, es sei denn, der Beschluss wurde weniger als einen Monat vor Ende des Haushaltsjahres gefasst.
Werden Projekte durch die FSK gefördert, so ist das Logo der Studierendenvertretung, gekennzeichnet durch den Beisatz „gefördert durch ...“ auf Flyern, Plakaten, Social Media Posts und ähnlichem anzubringen. Bei Bewerbung über soziale Medien soll Studierendenvertretung markiert werden.